Page 71 - MOHR Stadtillu - Ausgabe 250
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WAS TUN, WENNS GEKRACHT HAT
AUTO
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Di- plom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mit- glied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK ist. Anhaltspunkt für die Qua- lifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Hand- werkskammer. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem ein qualifizierter Sach- verständiger vor Ort erfragt werden. Über die Geschäftsstelle des Verbandes oder über Ihren BVSK-Sachverständigen vor Ort können überdies Unfallpässe angefordert werden mit wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem Unfall. Der Sachverstän- dige in Ihrer Nähe – ONLINE: „Wo finde ich den richtigen Sachverständigen ... “?
3. Wer trägt die Kosten für den Sachver- ständigen bei Kaskoschadensfällen?
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständi- gen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines so genannten Sachver- ständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachver-
ständigen seines Vertrauens. Beide Gutach- ten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtsschutzversicherer, so z.B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten. 4. Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?
Antwort: Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt ver- lässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine be- weissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung.
Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen so genannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeidlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein.
In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängi- gen Sachverständigen auf Nummer sicher.
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