Page 69 - MOHR Stadtillu - Ausgabe 250
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WAS TUN, WENNS GEKRACHT HAT
  AUTO
  noch die Ermittlung des Wiederbeschaf- fungswertes und des Restwertes dazu.
In manchen Fällen – meist bei neueren Mo- dellen – wird sogar eine Wertminderung fest- gesetzt. Auch Gerichte brauchen oft Sachver- ständige, um technische Sachverhalte juris- tisch richtig einordnen zu können.
Vorsicht wer euch glaubhaft machen will, man bräuchte keinen unabhängigen Gutach- ter oder man sollte doch gleich den Gutach- ter der gegnerischen Versicherung in An- spruch nehmen, der will euch nur gezielt von der Beweispflicht abbringen und damit le- diglich seine eigenen Interessen durchset- zen! Also nicht vergessen, Sachverständige und Rechtsanwälte können beim Haftpflicht- schaden vollständig zu Lasten der gegneri- schen Versicherung und kostenfrei beauf- tragt werden! Ok, jetzt wissen wir ja schon, was man nach einem Unfall macht, um Klar- heit zu bekommen, aber wie sieht es denn mit der Reparatur aus?
Selbstverständlich hat man Anspruch auf Re- paraturdurchführung in einer Vertragswerk-
statt oder auf Anrechnung derer Stundensät- ze. Auch, wenn das Fahrzeug in Eigenregie repariert wird. Das gleiche gilt natürlich bei fiktiver Abrechnung, das heißt, Abrechnung auf Gutachtenbasis.
Gutachter gibt es überall, Ihr könnt sie ganz bequem vom Internet aus beauftragen. Also so ein Sachverständiger kann durchaus hilf- reich sein, man kann ihn jederzeit beauftra- gen und er sorgt für eine individuelle Unter- suchung des beanstandeten Fahrzeugs... einfach superpraktisch! Vorsicht vor Vertrau- enswerkstätten – Schadenmanagement stößt auf wachsenden Widerstand.
Immer mehr Kfz-Versicherer greifen mit dem auf den ersten Blick unscheinbaren Begriff des Schadenmanagements zum einen im- mer stärker in die Rechte der Verbraucher, zum anderen auch in die Kostenstruktur von Kfz-Meisterbetrieben ein. Um die Reparatur- kosten von Unfallfahrzeugen zu senken, schließen Versicherer mit so genannten Part- nerwerkstätten Verträge ab, in die sie die Un- fallschäden mit der Forderung nach, Sonder- tarifen steuern könne. Diese Vorgehensweise
       KFZ‐REPARATUREN

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