Page 16 - MOHR Stadtillu 246 - Dezember 2023
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- STADTILLU FÜR COBURG, LICHTENFELS & KRONACH
FLORIAN ROSE IM INTERVIEW
tion nehmen wir die berechtigten Interessen von Hotellerie und Gastronomie in Bayern wahr. Wir setzen uns ein für die Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen und eine Wirtschaftspolitik, deren Ziel der unter- nehmerische Erfolg ist. Ergänzt durch vielfäl- tige Beratung, Marketingaktionen und Rah- menverträge schaffen wir damit die Grundla- gen für Dienstleistung und Service auf höchs- tem Niveau. Ob Arbeitsmarkt- oder Tarifpoli- tik, Aus- und Weiterbildung, Recht und Steu- ern, Umweltschutz und Urheberrecht, der DE- HOGA Bayern spricht als gebündelte Stimme für die Hotellerie und Gastronomie.
Wie wichtig ist die Beibehaltung der 7 Pro- zent Mehrwertsteuer auf Speisen für die Gastronomie und was wären die Folgen ei- ner Erhöhung auf den alten Mehrwert- steuersatz?
Die Beibehaltung der 7% MwSt. auf Speisen in der Gastronomie sind überlebenswichtig für viele Betriebe. Durch die Senkung der MwSt. wurde uns der politische Spielraum gegeben, um viele Preiserhöhungen nicht direkt weitergeben zu müssen. Nahrungs- mittel, Energie und Personal sind hierbei die am deutlichsten gestiegenen Kostenblöcke. Diese Kostenexplosion wurde durch die Sen-
kung der MwSt. auf Speisen und den entste- henden Puffer Großteils aufgefangen. Im Umkehrschluss muss die Steuererhöhung nun natürlich 1:1 an den Endkunden weiter- gegeben werden. Und das können sich viele Bürger nicht mehr leisten. Essen gehen darf aber kein Luxusgut werden, sondern muss für jedermann erschwinglich sein!
Welche Argumente führt der DEHOGA Bayern an, um die dauerhafte Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes zu unterstützen?
Es wäre widersprüchlich und wettbewerbs- verzerrend, frisch zubereitetes Essen in unse- ren Restaurants ab 1. Januar 2024 wieder mit 19% zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferung 7% erhoben werden.
Für die Zukunftssicherung der Restaurants und Wirtshäuser ist es von zentraler Bedeu- tung, dass für Essen, egal wo und wie zube- reitet und verzehrt, dauerhaft 7% Mehrwert- steuer gelten. Ökologisch nachhaltig arbei- tende Unternehmen, die einerseits wieder- verwendbare Teller und Besteck verwenden, andererseits ihren Müll trennen und recy- clen, werden mit der Erhöhung der Steuer auf Speisen in der „Sitzgastronomie“ klar be-

























































































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