Page 14 - MOHR Stadtillu 246 - Dezember 2023
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- STADTILLU FÜR COBURG, LICHTENFELS & KRONACH
DIE PROBLEME UND NACHBEBEN DER PANDEMIE
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STEIGT DIE MEHRWERTSTEUER WIEDER?
DIE KOSTEN FÜR PERSONAL, ENERGIE UND LEBENSMITTEL SIND IN DEN LETZTEN JAHREN STARK GESTIEGEN, WÄHREND DIE PREISE FÜR DIE KUNDEN DURCH DIE GESENKTE MEHRWERTSTEUER GEFALLEN SIND. VIELE GASTSTÄTTEN BEFÜRCHTEN, DASS SIE DIE ERHÖHUNG DER MEHRWERTSTEUER AB JANUAR 2024 NICHT ÜBERLEBEN WERDEN. DER DEUTSCHE HOTEL- UND GASTSTÄTTENVERBAND BAYERN (DEHOGA BAYERN) FORDERT DAHER, DASS DIE MEHRWERTSTEUER DAUERHAFT AUF 7 PROZENT GESENKT WIRD, UM DIE BRANCHE ZU RETTEN.
Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Sie beträgt normalerweise 19 Prozent auf fast alle Wa- ren und Dienstleistungen. Für einige Berei- che gibt es jedoch Ausnahmen, wie zum Bei- spiel für Lebensmittel, Bücher oder Zeitun- gen, die nur mit 7 Prozent besteuert werden. Auch für Essen zum Mitnehmen gilt der re- duzierte Steuersatz. Restaurants hingegen mussten bis 2020 die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent abführen, wenn die Kunden vor Ort speisten. Dies führte zu einem unfai- ren Wettbewerbsnachteil gegenüber Imbiss- buden oder Supermärkten, die günstigeres Essen anboten.
Um die Gastronomie in der Coronakrise zu
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unterstützen, beschloss die Bundesregie- rung im Juni 2020, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants vorübergehend auf 7
Prozent zu senken. Diese Maßnahme sollte ursprünglich bis Ende 2021 gelten, wurde aber später bis Ende 2023 verlängert. Die
























































































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