Page 91 - MOHR Stadtillu 249 - Oktober 2024
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  REPORT
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80140
 Rechtzeitig mit dem Schornsteinfeger abstimmen
Besteht gemäß den Übergangsregelungen Handlungsbedarf bzw. ist der Einbau einer neuen Holzheizung vorgesehen, sollte dies frühzeitig mit dem zuständigen bevollmäch- tigten Bezirksschornsteinfeger besprochen werden: Gegebenenfalls sind auch neu gere- gelte Anforderungen an den Schornstein, bspw. bezüglich der Mindesthöhe über dem Dachfirst, zu beachten.
Brennholzqualität und gute Bedie- nung sind entscheidend
Bei von Hand befüllten Einzelraumfeuerstät-
ten, wie Kachel- und Kaminöfen, hat das rich- tige Anheizen und Nachlegen des Holzes entscheidenden Einfluss auf eine saubere Verbrennung. Grundvoraussetzung dabei ist qualitativ gutes und trockenes Brennholz. Ohne eine geeignete Brennholzqualität und gute Bedienung, kann man mit dem besten Ofen nicht emissionsarm heizen.
Heizen mit Holz aus heimischen, nachhaltig bewirtschafteten Wäldern ist ein Beitrag zum erforderlichen Waldumbau und zum Klima- schutz. Informieren Sie sich rechtzeitig in Ofenstudios, bei Ofen- und Heizungsbauern sowie Schornsteinfegern. Informationen zum Heizen mit Holz stellt die FNR unter htt- ps://heizen.fnr.de/ bereit.
 Im Feuerstättenbescheid weisen bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger aus,
ob vor dem 22.3.2010 errichtete Holzfeuerstätten nach dem 31.12.2024 weiter betrieben werden dürfen bzw. auszutauschen oder stillzulegen sind. Quelle: FNR/Dr. Hansen
 Über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstof- fe e. V. (FNR) ist Projektträger des Bundes- ministeriums für Ernährung und Landwirt- schaft (BMEL). Sie wurde 1993 auf Initiati- ve der Bundesregierung mit der Maßgabe ins Leben gerufen, Forschungs-, Entwick- lungs- und Demonstrationsprojekte im Bereich nachwachsender Rohstoffe zu ko- ordinieren.
Satzungsgemäßer Zweck der FNR ist es, ei- nen wirksamen und kontinuierlichen Bei- trag für die Entwicklung und den Einsatz nachwachsender Rohstoffe insbesondere unter Berücksichtigung von Nutzungskon- kurrenzen, direkten und indirekten Flä- cheneffekten, Biomassekonversionen so-
wie von partiellen und übergreifenden Nachhaltigkeitskonzepten zu leisten.
Das Förderprogramm "Nachhaltige Erneu- erbare Ressourcen" des BMEL gibt dafür die Regeln vor. Die Fördermittel für die Umsetzung des Programms stehen aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Hauptaufgabe der FNR ist die fachliche und administrative Betreuung von For- schungsvorhaben zur Nutzung nachwach- sender Rohstoffe. Zudem wird aktuelles Fachwissen zum Thema gesammelt und über Veröffentlichungen und Veranstal- tungen interessierten Kreisen zur Verfü- gung gestellt.
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