Page 75 - MOHR Stadtillu - Ausgabe 250
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WAS TUN, WENNS GEKRACHT HAT
AUTO
und zu wissen, was wann zu tun das Beste ist, weiß nur Ihr Rechtsanwalt. Ihr Rechtsanwalt hat den Überblick.
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, haben Sie an mehreren Fronten gleichzei- tig zu kämpfen. Ihr Unfallgegner, der Halter des gegnerischen Fahrzeugs, dessen Haftpflichtver- sicherung, Ihre eigene Haftpflicht- und Kasko- versicherung, vielleicht sogar der Halter des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs, verletzte Be- teiligte, deren zuständige Sozialversicherungs- träger usw. usf.: Alle verfolgen sie auf unter- schiedlichen Wegen verschiedene Interessen.
Alle Fronten gleichzeitig im Blick zu haben und zu wissen, was wann zu tun das Beste ist, weiß nur Ihr Rechtsanwalt. Denn es gehört zu den kompliziertesten Dingen nach einem Unfall, gegenüber jedem einzelnen Gegner und Beteiligten die richtige Strategie zu wäh- len und sich dabei nicht in Widersprüche zu verwickeln.
TIPP: So ist zum Beispiel gegenüber der Po- lizei grundsätzlich zu beachten, um Unfallge- schehen nichts (aber auch gar nichts!) zu sa- gen. Denn gleich, was Sie am Unfallort oder später gegenüber der Polizei für Angaben machen; und gleich, ob Sie den Unfall ver- schuldet haben oder nicht: Sie reden sich um Kopf und Kragen. Gleich, ob es um einen be- waffneten Raubüberfall oder um eine Ge- schwindigkeitsübertretung geht – die wich- tigste und grundlegendste Regel im Um- gang mit der Polizei lautet immer: Sagen Sie zur Sache niemals auch nur ein einziges Wort – es sei denn, Sie kommen unzweifelhaft nur als Zeuge in Frage. Aussageverweigerung
4. Der Rechtsanwalt schützt vor der Versicherung
“Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensab- wicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten,” so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Ar- beitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deut- schen Anwaltverein. Oftmals werde überse- hen, dass es sich bei der gegnerischen Versi- cherung um die gegnerische Partei handele, die ausschließlich den eigenen Interessen diene. Versicherungen würden Schäden zwar schnell regulieren, doch beziehe sich dies
meistens auf den Blechschaden.
“Aus Unkenntnis wird dann oft auf Ansprü- che, wie beispielsweise Haushaltsführungs- schaden, Verdienstausfall und den Minder- wert eines Fahrzeugs nach dem Unfall ver- zichtet”, so Gebhardt. Seien Sie daher unbe- dingt auf der Hut, wenn Ihnen die Versiche- rung eine unkomplizierte Schadensabwick- lung anbietet.
5. Der Rechtsanwalt sorgt für Waffen- gleichheit.
Bei den Versicherungen sind Sachbearbeiter beschäftigt, die sich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen (und nur damit!) bestens auskennen. Das Gleiche gilt für Polizei und Bußgeldbehörden, die sich auf ihre ganz ei- gene Art auf ihr Fachgebiet spezialisiert ha- ben. Der Einzige, der nach einem Unfall unbe- kanntes Gebiet betritt, sind Sie.
Wegen des “Prinzips der Waffengleichheit” haben Sie daher nicht nur grundsätzlich An- spruch darauf, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu beauftra- gen. Sie haben außerdem Anspruch darauf, die dabei entstehenden Kosten auch noch von dem Ersatzpflichtigen ersetzt zu bekom- men. Das Prinzip der “Waffengleichheit” ist eine Essenz des Rechtsstaats. Verzichten Sie nicht ohne Not auf dieses grundlegende Recht!
Quelle: http://www.unfall-und-was-nun.de
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